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Erste Hilfe im Betrieb

Wir sorgen in unserem Erste Hilfe im Betrieb Kurs dafür, dass Sie in 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten erlangen, die Sie benötigen, um richtig zu helfen.

Dabei gehen wir bei Inhouse-Schulungen in ihrem Unternehmen auf ihre speziellen Bedürfnisse ein, diese Unterscheiden sich je nach Betriebsart. Für Inhouse-Schulungen gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 10. Auch bei unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl ist dieses grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Selbstverständlich können Sie auch einen öffentlichen Kurs bei uns besuchen. Auch hier gehen wir auf die verschiedenen Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmenden ein, auch wenn diese sehr unterschiedlich sein können. Der Kurs ist auch anerkannt als Erste Hilfe für den Führerschein-Kurs.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit den Unfallversicherungsträgern. Bitte geben Sie diese bei der Buchung des Kurses mit an, so können wir im Vorfeld klären ob eine vorherige Genehmigung notwendig ist oder ob Sie lediglich das Abrechnungsformular der BG ausgefüllt mitbringen müssen. Generell ist eine vorherige Genehmigung bei allen Unfallversicheurngsträgern der öffentlichen Hand, der BGN und der BGW notwendig. Das entsprechende Formular bekommen Sie bei ihrem Unfallversicherungsträger oder im Downloadbereich.

Ersthelfer Fortbildung

Betribsersthelfer sind verpflichtet, nach spätestens zwei Jahren, eine Fortbildung zu besuchen. Ist diese Zeit verstrichen, ist eine erneute „Grundausbildung“ in einem Erste Hilfe Ausbildung in Betrieben notwendig und die Fortbildung würde nicht durch die Unfallversicherungsträger anerkannt werden.

Es ist aber möglich, wenn zum Beispiel im notwendigen Zeitraum keine Fortbildungen angeboten werden, eine „Grundausbildung“ zu besuchen. Diese würde durch die Unfallversicherungsträger anerkannt und die Kosten übernommen werden.

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