Sie möchten als zertifizierte Lehrkraft für Erste Hilfe neu durchstarten und Menschen dazu befähigen, im Ernstfall Leben zu retten? Suchen Sie nach der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung zur Rezertifizierung Ihrer Lizenz? Oder möchten Sie als Unternehmen eigene Mitarbeiter intern qualifizieren, um die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer flexibel und kostengünstig direkt im Betrieb umzusetzen?
Kallbach Notfall Training ist Ihre staatlich anerkannte und ermächtigte Stelle für das gesamte Spektrum der Qualifizierung. Basierend auf den aktuellen Richtlinien der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) und dem DGUV Grundsatz 304-001 bieten wir Ihnen rechtssichere Lehrgänge mit vollwertiger Lehrberechtigung – maßgeschneidert für Ihre Karriere, Ihre Lizenzverlängerung oder Ihr Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erste-Hilfe-Lehrberechtigung?
Bevor Sie in die pädagogische Praxis starten oder Ihre bestehende Lizenz verlängern, müssen folgende formale und medizinische Kriterien erfüllt sein:
- Für die Ausbildung (Neueinsteiger): Mindestalter 18 Jahre sowie der Nachweis über eine Sanitätsausbildung (oder eine höherwertige medizinische Qualifikation wie Rettungsdienst, Pflege, Sanitäter oder Arzt) im Umfang von mindestens 48 Unterrichtseinheiten (UE).
- Sollten Sie noch keine medizinischen Vorkenntnisse besitzen, können Sie die vorbereitende Sanitätsausbildung direkt im Vorfeld über uns absolvieren. Mehr Infos hier
- Für die Fortbildung (Lizenzinhaber): Eine bestehende, gültige Lehrberechtigung nach den Vorgaben der Unfallkassen.
Wählen Sie Ihren passenden Kurs (Unsere Kursarten im Überblick)
Erste Hilfe Ausbilder (Gn) werden
Sie möchten in die spannende Welt der Erste Hilfe Ausbildung eintreten und ihr Wissen weitergeben?

Erste Hilfe Ausbilder (Gn) werden
Lehrgang Lehrkraft Erste Hilfe (56UE)
Der offizielle Grundlehrgang für alle Neueinsteiger ohne pädagogische Vorkenntnisse. Diese Ausbildung vermittelt das vollständige methodische und didaktische Fundament für eine bundesweit gültige Lehrberechtigung. Sie qualifiziert umfassend für den Unterricht in Betrieben, Organisationen oder für Kurse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – egal ob im Angestelltenverhältnis, als Honorarkraft oder in der Selbstständigkeit. Kombiniert modernen Präsenzlehrgang mit optionalen, flexiblen E-Learning-Modulen.

Als Pädagoge (Gn)
Erste Hilfe Ausbilder (Gn) werden
für Fahrlehrer, Praxisanleiter, Lehrkräfte, …
Lehrkraft Erste Hilfe für Pädagogen (32 UE)
Nutzen Sie Ihre beruflichen Vorkenntnisse! Für Lehrkräfte, Erziehende und Dozierende mit nachgewiesener pädagogischer Vorbildung verkürzt sich das Verfahren. Unser kompakter Lehrgang führt Sie in nur 32 Unterrichtseinheiten zur offiziellen DGUV-Anerkennung.
Fortbildungen für Erste Hilfe Ausbilder (Gn)
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Fortbildung für Erste Hilfe Ausbilder (Gn)
allgemeine Pflichtfortbildung
allgemeine Pflichtfortbildung (16UE)
Erhalten Sie Ihre Lehrberechtigung rechtzeitig aufrecht. Dieser praxisnahe Lehrgang erfüllt die gesetzlichen Auflagen zur regelmäßigen Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder. Unser Fortbildungsrhythmus sorgt für den perfekten fachlichen Austausch, bringt Sie methodisch auf den neuesten Stand und sichert Ihnen die dreijährige Rezertifizierung für betriebliche Ersthelfende und Führerscheinkurse.

Fortbildung für Erste Hilfe am Kind (16UE)
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Fortbildung für Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Die ideale Spezialisierung und anerkannte Fortbildung für Lehrkräfte, die Erste-Hilfe-Kurse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (wie Kitas, Schulen und Tagespflegen) anbieten möchten. In diesen 16 Unterrichtseinheiten vertiefen Sie die spezifische Fachdidaktik und medizinische Besonderheiten für Notfälle im Säuglings- und Kindesalter nach DGUV-Vorgaben

Fortbildungsfrist verpasst?
Fortbildung zur Wiedererlangung der Lehrberechtigung (32UE)
Fortbildung zur Wiedererlangung der Lehrberechtigung (32UE)
Ihre Erste-Hilfe-Ausbilderlizenz ist abgelaufen und Sie haben den regulären Fortbildungszeitraum verpasst? Kein Problem. Mit unserem speziell abgestimmten Kurs zur Wiedererlangung reaktivieren Sie Ihre Lehrberechtigung rechtssicher, frischen Ihr Wissen gezielt auf und dürfen im Anschluss sofort wieder offiziell Kurse leiten und abrechnen.
Warum die Aus- und Weiterbildung bei Kallbach Notfall Training?
Die gesetzlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind überall gleich – die Qualität der Vermittlung nicht. Wir stehen für moderne Erwachsenenbildung:
- Lernen von echten Profis: Unsere Trainer kommen aus der Notfallmedizin und dem Rettungsdienst. Keine trockene Theorie, sondern lebendiges Wissen.
- Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg): Wir vermitteln Ihnen moderne Methodik und Didaktik, mit der Sie Ihre eigenen Gruppen später garantiert ohne Langeweile leiten oder wertvolle neue Impulse für Ihre tägliche Praxis mitnehmen.
- Moderne Schulungsräume vor Ort: In der Region Hamburg erwarten Sie top ausgestattete Räume mit modernsten Medien und Wohlfühlatmosphäre.
- Rechtssicher & Anerkannt: Durch unsere Zertifizierung über die QSEH sind alle Abschlüsse bundesweit bei allen Berufsgenossenschaften und für die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gültig.
Wie läuft der Weg zur Erteilung oder Erhaltung der Lehrberechtigung ab?
Unser modulares System führt Sie schrittweise durch alle Phasen – vom Ersteinstieg bis zur regelmäßigen Auffrischung oder Reaktivierung:
| Phase / Kursart | Modul & Inhalt | Umfang | Zielsetzung |
|---|---|---|---|
| Schritt 1 (Optional) | Medizinische Basis(Sanitätsausbildung) | mind. 48 UE | Absicherung des fachlich-medizinischen Fundaments für Neueinsteiger. |
| Schritt 2 (Ausbildung) | Pädagogik & Fachdidaktik Erste Hilfe | 56 UE / 32 UE | Didaktischer Kernlehrgang, Medieneinsatz und Unterrichtsgestaltung. |
| Schritt 3 (Praxis) | Praxisphase & Hospitationen | Individuell | Eigene Unterrichtseinheiten im realen Kursbetrieb unter Betreuung von Mentoren. |
| Reguläre Fortbildung | Medizinisch-pädagogische Fortbildung | 16 UE | Erhalt und Rezertifizierung der offiziellen DGUV-Lehrberechtigung (Allgemein oder EH am Kind). |
| Wiedererlangung | Reaktivierungs-Lehrgang | Nach Absprache | Gezielte Auffrischung zur Wiedererteilung einer abgelaufenen Lizenz. |
Für Unternehmen und Organisationen: Inhouse-Schulungen bundesweit nach Maß
Betriebe, Hilfsorganisationen oder Schulungsträger scheuen bei externen Weiterbildungen oft hohe Reisekosten und lange Ausfallzeiten ihrer Lehrkräfte. Kallbach Notfall Training bietet hierfür die perfekte B2B-Lösung aus einer Hand:
Wir führen sowohl die Grundausbildungen als auch alle Varianten der 16-UE-Pflichtfortbildungen (inklusive Fortbildung für Schulungen in Erste Hilfe am Kind) als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen vor Ort im gesamten Bundesgebiet durch. Das bedeutet für Sie: Volle Flexibilität bei den Terminen, Anpassung an Ihre internen Abläufe und Lehrinhalte, die exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.
Das sagen unsere Teilnehmer über die Aus- und Fortbildungen
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„Kurzweilig, interaktiv und fachlich genial!“ „Ich habe hier meine Ausbildung absolviert und bin absolut begeistert. Die Atmosphäre war von Anfang an total wertschätzend und sympathisch. Trotz der vielen Themen und der echten fachlichen Tiefe war der Kurs durch die interaktive Art und den tollen Humor extrem kurzweilig. Es wurde super individuell auf jeden eingegangen, alles war perfekt strukturiert. Und ein großes Plus: Die ruhige Art der Trainer und die Nervennahrung mit Kaffee & Naschi haben das Lernen super angenehm gemacht!“ – Wiebke S, Ausbildung zur Lehrkraft
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„Wertvolle Impulse für die Pflichtfortbildung“ „Meine 16-UE-Fortbildung bei Kallbach war einfach klasse. Der Kurs war fachlich bunt gemischt und es wurde genau auf unsere Praxiswünsche eingegangen – alles andere als das übliche Standardprogramm. Die sympathischen Trainer strahlen eine tolle Ruhe aus, bringen die Inhalte mit Humor rüber und sorgen für eine rundum stimmige Atmosphäre. Ich komme definitiv zur nächsten Verlängerung wieder!“ – Holger K, der Fortbildung für Lehrkräfte
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Ich habe am Notfall-Lehrgang bei Herrn Kallbach teilgenommen und bin sehr zufrieden. Der Kurs war sehr gut strukturiert und die Inhalte wurden verständlich und praxisnah erklärt. Besonders positiv fand ich, dass Herr Kallbach sich Zeit für Fragen genommen hat. Die Atmosphäre im Kurs war angenehm und motivierend, sodass das Lernen leicht gefallen ist. Ich kann den Lehrgang bei Herrn Kallbach auf jeden Fall weiterempfehlen. Vielen Dank für die hilfreiche und interessante Schulung! Ich hoffe das wir uns in 3 Jahren zur Auffrischung wieder sehen ☺️ – Dimitri H., Fortbildung für Pädagogen (Modul 2)
Häufige Fragen zur Qualifizierung als Erste-Hilfe-Lehrkraft (FAQ)
Ist das Zertifikat in allen Bundesländern gültig?
Ja. Als offiziell anerkannte Multiplikatorenstelle der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der gesetzlichen Unfallversicherung sind unsere Aus- und Fortbildungen in jedem deutschen Bundesland vollumfänglich anerkannt (u.a. für Berufsgenossenschaften und FeV).
Wie lange ist die Ausbilderlizenz gültig und wie funktioniert die Fortbildung?
Die offizielle DGUV-Lehrberechtigung ist befristet. Um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten, schreibt der Gesetzgeber einen regelmäßigen Fortbildungsrhythmus vor: Alle 3 Jahre muss eine pädagogisch-medizinische Fortbildung bzw. Rezertifizierung für Erste-Hilfe-Ausbilder im Umfang von insgesamt 16 Unterrichtseinheiten (UE) absolviert werden.
Was passiert, wenn meine Lizenz bereits abgelaufen ist?
Sollten Sie die Dreijahresfrist verpasst haben, erlischt Ihre offizielle Lehrberechtigung temporär. In diesem Fall können Sie Ihre Lizenz nicht mehr über eine einfache Fortbildung verlängern, sondern müssen einen spezifischen Kurs zur Wiedererlangung absolvieren. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne direkt, um den für Sie notwendigen Umfang individuell abzustimmen.
Wer übernimmt die Kosten für den Ausbilder-Lehrgang oder die Fortbildung?
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung zur Erste-Hilfe-Lehrkraft müssen vom entsendenden Unternehmen oder vom Teilnehmer selbst getragen werden. Eine direkte Abrechnung oder Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallkassen ist für diese Qualifizierungslehrgänge nicht möglich. Unternehmen können die Aufwendungen jedoch in der Regel als betriebliche Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen.
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