Verlängern Sie Ihre Lehrberechtigung rechtzeitig, rechtssicher und mit echtem Mehrwert für Ihre eigene Unterrichtspraxis.
Sie sind bereits zertifizierte Lehrkraft für Erste Hilfe, aber die 3-Jahres-Frist Ihrer Lizenz läuft bald ab? Das Gesetz schreibt vor: Wer Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer oder Führerscheinbewerber abhalten möchte, muss innerhalb von drei Jahren eine Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren.
Bei Kallbach Notfall Training frischen Sie Ihr Wissen nicht nur formell auf – wir bringen Ihre didaktischen Fähigkeiten auf das nächste Level. Als offiziell anerkannte Multiplikatorenstelle der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) bieten wir Ihnen eine anerkannte Fortbildung, die fachliche Tiefe mit moderner Erwachsenenbildung kombiniert.
Zugangsvoraussetzungen und gesetzliche Fristen
Damit Ihre Lizenz nahtlos verlängert wird, sollten Sie die Fortbildung vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer aktuellen Lehrberechtigung abschließen.
Zielgruppe: Ausbilder und Lehrkräfte für Erste Hilfe, die ihre bestehende Lizenz um weitere 3 Jahre verlängern müssen.
Umfang: 16 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt auf praxisnahe Module.
Voraussetzung: Eine gültige (oder maximal seit kurzer Zeit abgelaufene) Lizenz als Erste-Hilfe-Ausbilder.
Hinweis für abgelaufene Lizenzen: Sollte Ihre Lizenz bereits längere Zeit abgelaufen sein, ist oft ein erweitertes Verfahren oder die Wiederholung des Lehrkräfteausbildungsmoduls erforderlich. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall gerne direkt, damit wir die flexibelste Lösung für Sie finden können.
Kursinhalte: Neue Methoden, Rechtssicherheit & moderne Didaktik
Unsere Fortbildungen sind modular aufgebaut und passen sich den aktuellen Entwicklungen im Rettungswesen sowie der Pädagogik an. Vergessen Sie staubige PowerPoint-Schlachten – bei uns stehen Interaktion und Praxis im Vordergrund.
Pädagogisch-didaktische Auffrischung: Neue Methoden zur Aktivierung von Kursteilnehmern und zum Umgang mit schwierigen Seminarsituationen.
Medizinisch-fachliche Updates: Aktuelle Richtlinien und Leitlinien von ERC, DGUV und den Berufsgenossenschaften.
Praxis-Training: Optimierung von Fallbeispielen, realitätsnahe Unfalldarstellung und moderner Einsatz von Medien im Unterricht.
Erfahrungsaustausch: Profitieren Sie vom direkten Dialog mit anderen Dozenten und neuen Impulsen für Ihren Ausbildungsalltag.
Wer übernimmt die Kosten für die Fortbildung?
In vielen Fällen müssen Sie die Kosten für Ihre Weiterbildung nicht selbst tragen:
Unternehmen & Betriebe
Wenn Sie als betriebliche Lehrkraft für Ihr Unternehmen tätig sind, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten, da die regelmäßige Fortbildung zwingend notwendig ist, um den Status als anerkannter Betriebsausbilder zu sichern.
Selbstständige Dozenten
Für freiberufliche Erste-Hilfe-Ausbilder sind die Kursgebühren als Fortbildungskosten voll steuerlich absetzbar.
Zusatzqualifikation gesucht? Erste Hilfe am Kind
Möchten Sie Ihr Portfolio erweitern und künftig auch Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (wie Kitas, Tagesmütter oder Schulen) anbieten?
Nutzen Sie die Gelegenheit und kombinieren Sie Ihre Termine oder buchen Sie unser spezifisches Aufbaumodul „Erste Hilfe am Kind“ (16 UE). Damit sichern Sie sich die pädagogische Zusatzqualifikation für diesen stark nachgefragten Bereich.
FAQ – Häufige Fragen zur Fortbildung für Lehrkräfte
Wie oft muss ein Erste-Hilfe-Ausbilder zur Fortbildung?
Gemäß den Vorgaben der DGUV und den Berufsgenossenschaften müssen Lehrkräfte innerhalb des Gültigkeitszeitraums ihrer Lizenz (3 Jahre) eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Was passiert, wenn meine Ausbilder-Lizenz bereits abgelaufen ist?
Wenn die Frist überschritten ist, verliert die Lehrberechtigung vorübergehend ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist dann oft nur über Sonderregelungen der Qualitätssicherungsstelle oder durch zusätzliche Unterrichtseinheiten möglich. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, um Sackgassen beim Google- oder GSC-Tracking durch plötzliche Kursausfälle zu vermeiden.
Sind die Fortbildungen bundesweit anerkannt?
Ja. Als zertifizierte Stelle sind unsere Lehrgänge nach den Richtlinien der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) und des DGUV-Grundsatzes 304-001 in ganz Deutschland gültig und anerkannt.
