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Nun Ermächtigte Stelle

Seit 15.12.2022 sind wir nun ermächtigte Stelle der gesetzlichen Unfallversicherer und dürfen sowohl betriebliche Ersthelfende aus auch Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ausbilden.

Die Erste Hilfe für den Führerschein-Kurse werden durch die Erste-Hilfe Ausbildung ersetzt. Diese ist ebenfalls durch die Fahrerlaubnisbehörden bundesweit anerkannt. Die Kurse können nun also noch breiter verwendet werden.

Die Erste Hilfe am Kind Kurse werden an den meisten Standorten als „Erste Hilfe am Kind (BiB)“ angeboten. Diese sind durch die gesetzlichen Unfallversicherer anerkannt. Es gibt zwei Standorte, an denen dieses momentan (noch) nicht möglich ist. An einer Lösung wird aber gearbeitet.

WICHTIG: Wenn Sie einen Erste Hilfe am Kind Kurs für die Arbeit benötigen, als z.B. Kindertagespflegeperson oder Lehrkraft, achten Sie bitte bei der Buchung darauf, dass der Erste Hilfe am Kind Kurs die Zusatzbezeichnung BiB hat. Kurse ohne diese Zusatzbezeichnung können nicht mit den Trägern abgerechnet werden. Für Privatpersonen, z.B. werdende Eltern, ist diese Zusatzbezeichnung nicht relevant. Der Kurs ist der selbe, sowohl inhaltlich als vom Zeitaufwand. Der Unterschied ob ein Standort die Zusatzbezeichnung trägt oder nicht, ist lediglich bauamtlicher Natur.

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