Bereits zum 01.02.2022 wurde die DIN 13164 überarbeitet. Diese Überarbeitung diente auch dem Umstand der Corona-Pandemie. Somit wurden unter anderem 2 „Gesichtsmasken“ der Inhaltsliste hinzugefügt. Hierbei ist die Art nicht definiert worden, so dass medizinische- oder Stoffmasken gewählt werden können. Es erscheint sinnvoller, medizinische Masken zu wählen, da hier der Schutz höher ist als bei Stoffmasken.
Bis zum 31.12.2023 gab es eine Übergangsfrist für die DIN 13164. Diese Übergangsfrist ist nun beendet und die nun gültige DIN 13164-2022 ist h Jahresbeginn verbindlich.